Kirchenaustritt in Aachen

Der Kirchenaustritt in Aachen muss persönlich beim Amtsgericht Aachen oder bei einem Notar erklärt werden.

Welche Dokumente benötigen Sie?

Für den Kirchenaustritt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung). Zudem sollten Sie Ihren Taufort nennen können – diesen finden Sie bspw. in Ihrem Familienstammbuch / Stammbuch ihrer Eltern.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr für den Kirchenaustritt: 30 Euro

Gegen Vorlage eines Nachweises kann die Gebühr erlassen oder eine ermäßigte Gebühr erhoben werden.


Amtsgericht Aachen

Der Amtsgericht Aachen ist zuständig für Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Roetgen und Würselen.

Adalbertsteinweg 92

52070 Aachen

Weitere Informationen (bspw. zu Öffnungszeiten, et.) finden Sie hier:

Website des Amtsgerichts Aachen.


Integration google maps – anhand Adressdaten


Kirchensteuer in NRW

  • Die zuständige Meldebehörde übermittelt die Informationen zum Kirchenaustritt automatisch an das zuständige Finanzamt. Dies ändert in der Folge die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde.
  • Die Berechnungsgrundlage der Kirchensteuer ist die Lohnsteuer bzw. die Einkommenssteuer.
  • Der Kirchensteuerprozentsatz in Nordrhein-Westfalen beträgt 9.0 %.

Wie viel Kirchensteuer zahlen Sie?

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